Punkteabbau

Fahreignungsseminar nach § 4a Abs. 4 StVG

(Verkehrspsychologische Teilmaßmahme)

Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar bestehend aus

  • einer Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (wird von geschulten Fahrlehrern mit Seminarerlaubnis durchgeführt) und
  • einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (wird von Diplom-Psychologen mit verkehrspsychologischer Erfahrung und Seminarerlaubnis durchgeführt)

können Sie freiwillig bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten 1 Punkt abbauen. Diese Maßnahme können Sie einmal in 5 Jahren in Anspruch nehmen.

Wenn Sie einen Punktestand zwischen 6 bis 7 Punkten erreicht haben, können Sie ebenfalls an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, dann erfolgt aber kein Punkteabzug mehr. Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Zum Flensburger Punktesystem: www.flensburgpunkte.net

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme erfolgt in zwei Einzelgesprächen zu je 75 Minuten. Mit der 2. Sitzung der verkehrpsychologischen Maßnahme muß ein Abstand von mindestens 3 Wochen bestehen und es sollte ein Zeitraum von 2 Monaten nicht überschritten werden. Zwischen beiden Sitzungen sind konkrete Hausaufgaben von dem Teilnehmer zu bearbeiten.

Verkehrspsychologische Beratung nach § 2 Abs. 7 StVG

Diese Maßnahme trifft für Fahranfänger auf Probe zu, die bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen haben und danach wieder mit einem schwerwiiegenden oder zwei wenigen schwerwiegenden Verkehrsverstößen aufgefallen sind. Dabei sollte die Teilnahme innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Die Verkehrspsychologische Beratung umfasst 3 bis 4 Einzelgespräche mit einer Gesamtdauer von 3 Zeitstunden. In den Gesprächen setzen wir uns mit den Ursachen und Hintergründen Ihrer Verkehrsverstöße auseinander und überlegen, wie Sie  Ihr Verhalten im Straßenverkehr verändern können, um weitere Auffälligkeiten zukünftig zu vermeiden.

Eine derartige Verhaltensänderung bewahrt Sie vor der Ansammlung von weiteren Punkten und somit vor dem drohenden Führerscheinverlust und möglicherweise auch vor einer nachfolgenden Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Sie erhalten nach Ablauf der Beratung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Es erfolgt kein Punkteabzug.

Wichtiger Hinweis: Eine Prüfung findet bei beiden Maßnahmen nicht statt.

Wenn Sie eine Verkehrspsychologische Teilmaßmahme im Rahmen eines Fahreignungsseminars in Kooperation mit einer Fahrschule oder eine Verkehrspsychologische Beratung (Fahranfänger auf Probe) in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich verfüge über eine Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie gemäß § 4a Abs.3 StVG und über die amtliche Anerkennung als Verkehrspsychologische Beraterin nach § 71 FeV.